Wie bereits in meinem Beitrag vom 17.01.2018 berichtet, hatte das OLG Köln (18 U 112/17) in einem Hinweisbeschluss den Berufungskläger (Autohaus) darauf hingewiesen, dass die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen vom 06.12.2016, Az. 10 O 146/16, keine Aussicht auf Erfolg habe. Das Urteil des Landgerichts Aachen ist nun rechtskräftig.