Das Autohaus hat nun die Berufung zurückgenommen. Das Autohaus muss den mit der rechtswidrigen Steuerungssoftware (EA 189) ausgestatteten VW Beetle der Autokäuferin nun zurücknehmen.
Die Autokäuferin hatte dem Autohaus außergerichtlich eine Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt und schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Die Klage vor dem Landgericht Aachen war erfolgreich. Das Autohaus wurde vom Landgericht Aachen zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen verurteilt. Außerdem muss das Autohaus dafür zahlen, dass das von der Klägerin eingebaute Navi den Wert des Fahrzeugs erhöht hat.
Das OLG Köln hatte sich dem Landgericht Aachen angeschlossen. Das Fahrzeug sei in jedem Fall mangelhaft. Der Mangel sei nicht unerheblich und eine kurze Fristsetzung von 2 Wochen sei ausreichend und die Klägerin zur Rückgabe berechtigt.
Der vernünftige Durchschnittskäufer könne, wenn er ein für den Betrieb im Straßenverkehr vorgesehenes Fahrzeug erwirbt, davon ausgehen, dass das erworbene Fahrzeug entweder zu Recht zugelassen oder zulassungsfähig ist. Dementsprechend dürfe er auch annehmen, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch eine Täuschung erwirkt hat.