Das Landgericht Coburg hatte Zweifel an einem Autodiebstahl und wies die Klage eines Versicherungsnehmers gegen seine Kasko-Versicherung ab. Er habe den vollständigen Beweis für den Diebstahl seines Fahrzeugs nicht erbracht. Landgericht Coburg Urteil vom 08.12.2016, Az.: 220 O 95/16