Ein Fahrer, der auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss damit rechnen, bei einem Unfall mitzuhaften. Derjenige, der die Spur wechselt, muss dafür Sorge trage, dass andere nicht gefährdet werden. Urteil Landgericht Leipzig vom 10. Januar 2019, Az. 4 O 2474/17