AG Frankfurt: Schaden von Walnussfrucht muss der Baumeigentümer nicht zahlen

Die Äste eines Walnussbaumes ragten über einen Meter auf ein Nachbargrundstück. Dort stellte der Grundstückseigentümer seinen Pkw ab. Er behauptete, dass durch starken Wind mehrere mit Walnüssen behangene Äste auf sein Auto gefallen seien. Dadurch seien mehrere Dellen an Gehäuse, Motorhaube und Dach entstanden. Insgesamt sei ein Sachschaden von ca. 3.000 € entstanden. Der Nachbar wies darauf hin, dass er den Walnussbaum regelmäßig zurückgeschnitten habe.

Die Klage seines Nachbarn war erfolglos. Mit herabfallenden Baumfrüchten müsse man rechnen. Dies sei eine „natürliche Gegebenheit“. Für das Gericht gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Baum krank war. Grundsätzlich sei es wünschenswert, dass es in Städten Nussbäume gebe. Dies sei im Interesse der Allgemeinheit. Daher müssten grundsätzlich Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass Walnussbäume ihre Nüsse oder auch andere Bäume Baumfrüchte abwerfen. Wer unter einem solchen Baum parke, trage das allgemeine natürliche Lebensrisiko.

Wer sein Auto unter einem Walnussbaum parkt, muss mit herunterfallenden Nüssen rechnen. Gleiches gilt für überragende Äste des Nachbargrundstücks. Urteil Amtsgerichts Frankfurt/Main vom 11. Oktober 2017 , Az. 32 C 365/17

Die Äste eines Walnussbaumes ragten über einen Meter auf ein Nachbargrundstück. Dort stellte der Grundstückseigentümer seinen Pkw ab. Er behauptete, dass durch starken Wind mehrere mit Walnüssen behangene Äste auf sein Auto gefallen seien. Dadurch seien mehrere Dellen an Gehäuse, Motorhaube und Dach entstanden. Insgesamt sei ein Sachschaden von ca. 3.000 € entstanden. Der Nachbar wies darauf hin, dass er den Walnussbaum regelmäßig zurückgeschnitten habe.

Die Klage seines Nachbarn war erfolglos. Mit herabfallenden Baumfrüchten müsse man rechnen. Dies sei eine „natürliche Gegebenheit“. Für das Gericht gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Baum krank war. Grundsätzlich sei es wünschenswert, dass es in Städten Nussbäume gebe. Dies sei im Interesse der Allgemeinheit. Daher müssten grundsätzlich Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass Walnussbäume ihre Nüsse oder auch andere Bäume Baumfrüchte abwerfen. Wer unter einem solchen Baum parke, trage das allgemeine natürliche Lebensrisiko.