Amtsgericht Rheinbach: hölzerner Sichtschutz an einem Balkongeländer muss entfernt werden

Das Anbringen einer solchen Konstruktion sei eine bauliche Veränderung, die nach dem Mietvertrag einer Zustimmung des Vermieters bedarf, die nicht vorlag. Er habe die Wohnung in Kenntnis des einsehbaren Balkons angemietet. Im Laufe des Verfahrens entfernte der Mieter die Konstruktion, womit sich die Hauptsache des Rechtsstreits erledigte. Das Gericht musste dann nur noch über die außergerichtlichen Kosten des Vermieters entscheiden. Nun muss der Mieter auch noch diese Kosten bezahlen.

Urteil AG Rheinbach Sichtschutz auf Balkon