OLG Bamberg: Mandantin/TK-Anbieter muss Förderung von 67.500 € nicht zurückzahlen

Der Rechtsstreit war seit 2014 beim Landgericht Bamberg anhängig (2 O 469/14). In erster Instanz wurde der Klage der Gemeinde auf Rückzahlung von 67.500 € statt gegeben. Die von dem beklagten TK-Anbieter – in beiden Instanzen durch Rechtsanwalt Tobias Stadie vertreten – eingelegte Berufung hatte nun Erfolg. Die Klage wurde in 2. Instanz vom OLG Bamberg zurückgewiesen.

Dieser Fall aus dem Vertragsrecht zeigt, dass eine beharrliche Rechtsverteidigung verbunden mit einer Berufung auch nach Jahren noch zum Erfolg führen – und lohnenswert sein kann. Das Urteil können Sie unter folgendem Link im Volltext lesen.

  Urteil OLG Bamberg Az. 8 U 141/18 vom 04.12.2019