In dem vom LG Krefeld entschiedenen Fall, begehrte der Kläger im Rahmen des sog. VW-Abgasskandals nach seinem Rücktritt von einem Kaufvertrag über einen Audi A6 Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises von 44.200,00 € unter Abzug der Nutzungsentschädigung. Beklagte war eine Vertragshändlerin von Audi. Urteil vom 14.09.2016 (Az. 2 O 72/16)