Das OLG Frankfurt am Main hat mit Hinweisbeschluss vom 02.05.2017 (8 U 170/16) bekräftigt, dass ersichtlich nicht ernst gemeinte Erklärungen keine Vertragsansprüche auslösen, z.B. „Für 15 € kannste ihn haben.“ (Konversation über ein Fahrzeug mit einem Verkehrswert im 5-stelligen Bereich).