Amtsgericht Köln: Geschwindigkeitsmessung A3 falsch!

Das Amstgericht Köln stellte dabei folgenden Sachverhalt fest: Vor einer Baustelle wurde die Geschwindigkeit erst auf 120, dann auf 100 und anschließend auf 80 km/h begrenzt. In der beschilderten Baustelle wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h durch übliche Verkehrsschilder unter Hinweis auf die Baustelle angeordnet. Als die Baustelle zu Ende war, folgte nach einem Stück ohne Baustelle der eingangs erwähnte Blitzer. Dieser war so eingestellt, dass von jedem Fahrzeug, welches schneller als 60 km/h unterwegs war, eine Messung gemacht wurde. Die Beschilderung wurde erst am 15.12.2016 geändert.

Das war auch notwendig, denn nach der StVO muss die Geschwindigkeitsbegrenzung, die im Zusammenhang mit einem Zusatzschild (wie z.B. hier: Baustelle) besteht, an der Stelle mit einem weiteren Schild wieder aufgehoben werden, an welcher der Grund für die Beschränkung wegfällt, wie hier die Baustelle. Die Verkehrsbehörde hätte also am Ende der Baustelle die Beschränkung aufheben müssen. Jedenfalls durfte außerhalb der Baustelle maximal Tempo 80 kontrolliert werden!

Sollte ein Bußgeldbescheid gegen Sie aus dem o.g. Zeitraum bereits Rechtskraft erlangt haben, lohnt es sich, hiergegen vorzugehen. Es besteht die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens. Wenn der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig entschieden ist, ist die Rechtsverteidung gegen den Bescheid um so erfolgversprechender. Denn unabhängig ob rechtskräftig oder nicht, die meisten Abteilungen des Amtsgerichts Köln tendieren dazu, sämtliche Verfahren einzustellen. Es gibt aber auch Abteilungen, die die Sanktion im Bußgeldbescheid neu berechnen (20 km/h der Messung werden abgezogen). Die Erfolgsaussichten auf Einstellung oder Herabsetzung der Geldbuße bzw. der Sanktion (Fahrverbot) sind gut. Es lohnt, den Einspruch gegen den Bescheid einzulegen bzw. aufrecht zu erhalten.

Ich helfe Ihnen gerne bei der Rechtsverteidigung.