Rücktritt vom Autokauf bei fehlender Freisprecheinrichtung

Ein BMW Käufer wollte sein Fahrzeug, welches auf einer Internetverkaufsplattform zum Kauf angeboten wurde, an den Verkäufer wegen fehlender Freisprecheinrichtung zurückgeben und erklärte den Rücktritt. Das OLG Hamm entschied, dass der Auto­käufer vom Kauf­vertrag zurück­treten durfte, da dem Auto ein Ausstattungs­merkmal fehlt, mit dem es beworben wurde. Dafür muss dies nicht einmal im Kauf­vertrag erwähnt sein. Unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung wurde das Autohaus zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.

Tipp: Heben Sie die Beschreibung des Fahrzeugs im Internet auf. Hieraus kann sich eine sog. Beschaffenheitsvereinbarung ergeben. Weicht dann die Beschreibung vom Kaufvertrag ab, können Sie Gewährleistungsrechte wie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.