Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Distanz des Fluges. Je länger der Flug umso höher die Entschädigung.
Im entschiedenen Fall war streitig, ob sich bei einem einheitlich gebuchten aus mehreren Teilstrecken bestehenden Fluges die Ausgleichszahlung nach der Distanz von Lima nach Paris (nicht verspätet) UND Paris nach München (20 Stunden), also insgesamt 3500 km, richtet oder nur nach dem verspäteten Flug. Nach der ersten Variante wären 600 € und nach der zweiten Variante wären nur 250 € zu zahlen gewesen.
Nach der Auffassung des Gerichts hatte der Flug von Paris nach Lima keine Auswirkungen auf den Anschlussflug nach München, womit diese Distanz nicht für die Berechnung des Anspruches auf Entschädigung berücksichtigt werden könne. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn der erste Flug sich so verspätet, dass ein Fluggast seinen Anschluss verpasst. Dann müsse die erste Flugstrecke hinzugerechnet werden.