Anwaltskosten zur Unfallregulierung sind stets erforderlich und erstattungsfähig!

Da die Rechtsprechung zu den Schadenersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall sehr unübersichtlich ist und einem ständigen Wechsel unterliegt, kann jeder Geschädigte auf anwaltlichen Beistand zurückgreifen, ohne dabei auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das gilt auch dann, wenn die Haftung dem Grunde nach unstreitig ist und lediglich über die Höhe des Sachschadens verhandelt wird. Der Kostenerstattungsanspruch bezüglich Anwaltskosten bestehe, selbst wenn der Geschädigte (hier: Kerngeschäft Fuhrparkmanegement) im wirtschaftlichen Verkehr tätig ist, da die Unfallregulierung fernab der Rechtskenntnisse z.B. auch einer Rechtsabteilung einer Firma liegt.

Daher sollte jeder durch einen Verkehrsunfall Geschädigte einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Verkehrsunfallregulierung zählt zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Sprechen Sie mich an!