AG Dortmund: Zuordnungssicherheit bei Lasermessung Riegl LR90-235/P

 

Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass der Messbeamte das überholte Fahrzeug erfasst hat. Der Messbeamte gab an, dass ihm zur Tatzeit nicht bewusst war, dass ab einer Entfernung von 300m eine Zuordnungssicherheit aufgrund einer Aufweitung des Messstrahls problematisch sein könnte. Der Betroffene wurde daher vom Amstgericht Dortmund aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.