Haftung bei Skiunfall

Die FIS-Regeln sind keine Gesetze. Diese Regeln haben sich jedoch in den Alpenländern ähnlich einer Verkehrsordnung  für die Skipiste etabliert. Danach muss z.B. immer der von hinten kommende Fahrer seine Fahrspur so wählen, dass der vor ihm Fahrende nicht gefährdet wird. Wichtig ist auch ein ausreichend großer Abstand beim Überholen. In Deutschland gibt es hierzu bereits Rechtsprechung, darunter das Urteil des Landgerichts Ravensburg (Urteil vom 22.03.2007, Az. 2 O 392/06), das einen Verstoß gegen diese Regeln als Verletzung der Sorgfaltspflichten bewertete und einen Fahrer für die Folgen in die Haftung nahm.

Davon abgesehen, dass der Skihelm vor schweren Kopfverletzungen schützen kann, so kann die Ausrüstung wichtig sein, um im vollem Umfang Schadensersatz zu erhalten. Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 22.03.2012, 8 U 3652/11) nahm wegen des nicht getragenen Skihelms ein 50-%-iges Mitverschulden eines Skifahrers an, obwohl der Skiunfall von ihm nicht verschuldet wurde. Zu 50 % musste der verletzte Skifahrer seine Behandlungskosten selbst tragen und in dieser Höhe auf Schmerzensgeld verzichten.

Unabhängig davon, wo Ihnen der Skiunfall passiert ist, kann ich Ihnen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld europaweit helfen, und ggf. die Verteidgung gegenüber Strafverfolgungsbehörden übernehmen.

Hier die Regeln im Überblick und zum auswendig lernen:

FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder

1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise.

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. 

(Quelle FIS Regeln: www.ski-online.de , DSV aktiv/Freunde des Skisports e.V.)