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Jedes Unternehmen in den neuen Medien wird irgendwann einmal mit dem Wettbewerbsrecht Kontakt haben. Die Möglichkeit Waren- und Dienstleistungen über das Internet anzubieten birgt Chancen aber auch Gefahren. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist dann Vorsicht geboten. Viele vorformulierte Unterlassungserklärungen sind so gefasst, dass durch deren Unterzeichnung ein Verstoß in Zukunft absehbar ist und die Vertragsstrafe anfällt. Die Unterlassungserklärung kann und sollte vom Unterlassungsschuldner selbst formuliert werden. Nur wegen der konkreten Verletzungshandlung muss sich der Unterlassungsschuldner unterwerfen. Hier sollte spezialisierter Rat eingeholt werden.