Mietrecht

Immobilien mieten, vermieten, pachten, kaufen oder bauen für gewerbliche und private Zwecke – die Lebenssachverhalte sind komplex und im ständigen Wandel. Durch Beratung z.B. vor der Vermietung von Objekten helfe ich Ihnen Rechtsstreite zu vermeiden. Gibt es bereits eine Auseinandersetzung müssen Ihre Ansprüche sorgfältig vorbereitet und geklärt werden – notfalls vor Gericht.

Ich vertrete gleichermaßen Vermieter und Mieter, Käufer und Verkäufer. Die Interessenlagen beider Vertragsseiten sind mir daher vertraut, ebenso die typischen Problemfälle die für beide Parteien im Zuge des Vertragsverhältnisses entstehen können. Gerade im Mietrecht erspart rechtzeitig eingeholte Rechtsinformation vielfach einen unnötigen Streit.


 

Eine kompetente Beratung erhalten Sie von mir z.B. auf diesen Problemfeldern:

Mietvertrag: Sie haben Bedenken an der Gültigkeit Ihres Mietvertrages? Ich erkläre Ihnen, welche Vereinbarung Sie tatsächlich getroffen haben und welche Klauseln unwirksam sind. Ich berate Sie auch im Vorfeld einer Mieterhöhung, bei Mietaufhebungsverträgen oder Abwicklung von Mietverträgen.

Schönheitsreparaturen: Oft streiten sich die Parteien über die Pflicht zu Schönheitsreparaturen. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur hierzu geändert. Fachkenntnisse sind gefragt, um Ihre Situation zu beurteilen.

Kündigung: Das Mietrecht setzt der Kündigung beim Mietvertrag enge Grenzen. Nicht alles, was der Vermieter möchte, ist juristisch erlaubt. Aber auch Mieter müssen sich an Gesetze halten. Kompliziert wird es beim Thema Kündigungsfrist. Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig? Unsere Rechtsanwälte stehen bei allen Rechtsfragen zu Mietrecht, Kündigung und Kündigungsfrist auf Ihrer Seite.

Mietminderung: Vermieter erhalten nicht immer die volle Miete. Manchmal sind Mieter zur Mietminderung berechtigt. Die Minderungsquote ich oft nicht einfach zu bestimmen. Ich vertrete Sie gerne, wenn Sie Beratungsbedarf haben.

Betriebskostenabrechnung: Mit der häufigste Streitfall ist die Betriebskostenabrechnung. Sie muss nachvollziehbar und formell zutreffend sein. Welche Informationen enthalten sein müssen, wann spätestens zugestellt sein muss oder wann Sie Nebenkostenvorauszahlungen zurückfordern können – das können Sie von mir erfahren.